Stand: 1. Juni 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen der Klubnika Pirog Tours GmbH (nachfolgend "Reiseveranstalter" genannt) und dem Kunden (nachfolgend "Reisender" genannt) abgeschlossen werden. Sie regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Reiseveranstalter und dem Reisenden.
2.1 Mit der Anmeldung bietet der Reisende dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird der Reiseveranstalter dem Reisenden eine Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln.
2.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.
3.1 Nach Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig.
3.2 Bei Vertragsschluss wird gegen Aushändigung der Bestätigung die Anzahlung fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Reiseveranstalter berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten zu belasten.
4.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Prospekt, auf der Website oder in der Reisebestätigung.
4.2 Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Wertes der vom Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt.
5.3 Die Entschädigungspauschalen gestalten sich wie folgt:
5.4 Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Reiseveranstalter ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Entschädigungspauschale.
6.1 Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
6.2 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.3 Bis zwei Wochen vor Reiseantritt, wenn die in der Reiseausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Reisende erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück.
7.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
7.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
8.1 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
8.2 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
9.1 Der Reiseveranstalter wird Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
9.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.
Die für die Abwicklung des Reisevertrages notwendigen personenbezogenen Daten des Reisenden werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet, genutzt und gespeichert. Näheres ist in unserer Datenschutzerklärung beschrieben.
11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.2 Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
11.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
12.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
12.2 Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.